Förderung der Zusatzrente ab den ersten Lebensjahren

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Mit dem Landesgesetz vom 22. September 2025, Nr. 6, wurden neue Maßnahmen eingeführt, um den Beitritt zu einer Zusatzrente bereits in den frühen Lebensjahren aktiv zu fördern.

Die dahinterstehende Idee ist eindeutig: Die Kultur der Zusatzvorsorge soll frühzeitig gestärkt und nachhaltig verankert werden. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Unterstützung – es handelt sich um einen Schritt gemeinschaftlicher Verantwortung. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Engagement der Familien, die maßgeblich zur finanziellen Zukunftssicherheit ihrer Kinder beitragen.

Um diesen Weg zu unterstützen, gewährt die Region einen ersten Beitrag, der direkt in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt wird. Dadurch entsteht ein erstes kleines „Sparguthaben“, das über die Jahre anwächst und jungen Menschen später mehr wirtschaftliche Stabilität ermöglicht. Ziel ist es, ihnen einen Start in das Erwachsenenleben und den Ruhestand zu bieten, der von Sicherheit und Perspektive geprägt ist.

Diese Maßnahme ist ein Zeichen des Vertrauens in die Zukunft unserer Kinder – und ein wichtiger Schritt, um langfristige Vorsorge von Anfang an zu fördern.


Hier finden Sie alle notwendigen Informationen dazu: 

Broschüre



22.01.2026

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