Identitätskarten in Papierform verlieren ihre Gültigkeit

CIE

Aufgrund einer EU-Verordnung verlieren Identitätskarten in Papierform ab dem 3. August 2026 ihre Gültigkeit, da sie nicht mehr den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen. Diese Ausweise können dann weder für Reisen ins Ausland noch innerhalb Italiens verwendet werden.

Bitte beantragen Sie daher rechtzeitig eine elektronische Identitätskarte (EIK) beim Meldeamt Ihrer Gemeinde.

Was wird für die Antragstellung benötigt?

  • Die alte Identitätskarte, bzw. Verlust- oder Diebstahlanzeige der vorherigen Identitätskarte
  • Die Gesundheitskarte
  • 1 aktuelles Passfoto (mit den für den Reisepass erforderlichen Eigenschaften)
  • 22,00 Euro in bar um die Ausstellungsgebühren zu begleichen
  • bei Minderjährigen: Zustimmungserklärung (erhältlich im Meldeamt oder auf der Gemeinde-Webseite) oder Unterschrift beider Eltern

Antrag um Ausstellung der Identitätskarte für Minderjährige und Geschäftsunfähig.pdf (0.06 MB)

Minderjährige ab 12 Jahren müssen bei der Ausstellung der Identitätskarte anwesend sein, um zu unterschreiben und die Fingerabdrücke abzugeben

Wie lang dauert es, bis man die neue Identitätskarte erhält?

Die Identitätskarte wird normalerweise innerhalb von 7-10 Tagen zugestellt. 

Wofür kann die elektronische Identitätskarte verwendet werden?

  • als Ausweisdokument
  • als digitale Identität (anstelle von SPID oder Bürgerkarte), um Zugang zu Online-Diensten der - -öffentlichen Verwaltung (mycivis, INPS, Agentur Einnahmen...) zu erhalten, dafür erhalten die Bürger zwei Sicherheitcodes, den PIN und den PUK

Wie lange ist die elektronische Identitätskarte gültig?

  • 3 Jahre für Kinder von 0 bis 3 Jahren,
  • 5 Jahre für Kinder und Jugendliche von 3 bis 18 Jahren
  • 10 Jahre für alle Volljährigen

Weitere Infos

Bei der Ausstellung der elektronischen Identitätskarte kann eine Willensäußerung für die Organ- und Gewebespende ausgefüllt werden.


13.04.2026

DEU